Was hat es mit der „Probezeit“ auf sich?
Die
Probezeit beträgt mindestens einen Monat und darf höchstens drei
Monate betragen.
Während
dieser Zeit kann von Deiner Seite – aber auch von Seiten deines Ausbildungsbetriebes
– ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden.
Nach Ende der Probezeit kann dir nur noch fristlos gekündigt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen, wie z.B. Diebstahl, unentschuldigtes Fehlen im Betrieb oder in der Schule...
Was steht mir an Ausbildungsvergütung zu?
bei 3-jähriger Ausbildung:
1. Ausbildungsjahr:
733 EURO
2. Ausbildungsjahr:
805 EURO
3. Ausbildungsjahr:
876 EURO
bei 2 ½-jähriger Ausbildung:
Im ersten halben
Jahr:
733 EURO
ab dem 2. Halbjahr
(für ein Jahr):
805 EURO
im letzten Ausbildungsjahr:
876 EURO
bei 2-jähriger Ausbildung:
1. Ausbildungsjahr:
805 EURO
2. Ausbildungsjahr:
876 EURO
Und Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld?
Du erhältst
50% der Ausbildungsvergütung Urlaubsgeld und 80% Weihnachtsgeld.
Und sonst...?
Außerdem
stehen dir monatlich 40 Euro Vermögenswirksame Leistungen zu; diese
musst du allerdings in einem „vermögensbildenden Vertrag“ anlegen.
Wie viel muss/ darf ich
eigentlich arbeiten?
Generell beträgt
die wöchentliche Arbeitszeit 38 Stunden (ohne Pausen).
Jedoch dürfen
10 Stunden/ 8 Stunden an einem Tag nicht überschritten werden!
Wie viel Urlaub steht mir zu?
Dir stehen 30
Arbeitstage Urlaub zu.
Während
der Ausbildung soll er dir in den Berufsschulferien gewährt werden.
Ist dies aus
betrieblichen Gründen nicht möglich, so muss dir für jeden
Berufsschultag, an dem du die Berufsschule besuchst, ein weiterer Urlaubstag
gewährt werden.
Wann darf ich meinen ersten Urlaub nehmen?
Nach
6 Monaten/ 3 Monaten nach Ausbildungsbeginn.
Muss ich am 24.12. bzw. am 31.12. einen Urlaubstag „opfern“?
Nein, diese Tage sind tariflich als arbeitsfrei festgelegt worden.
Hurra – ich ziehe in meine erste eigene Wohnung...
...dann stehen
dir 1 bis 3 freie Tage (häufig nach Entfernungen zwischen altem und
neuem Wohnort gestaffelt) Sonderurlaub zu.
Weitere Gründe
für Sonderurlaub sind z.B.:
Todesfall in
der Familie, eigene Hochzeit...
Wann ist meine Ausbildung beendet?
Deine Ausbildung
endet an dem Tag, an welchem du deine Abschlussprüfung bestanden hast.
Wann erfahre ich, ob ich nach der Ausbildung übernommen werde?
Spätestens einen Monat vor Ende deiner Ausbildung muss dein Betrieb dir mitteilen, ob du übernommen wirst.
Last, but not least...
Wenn
du im Betrieb ständig am Bildschirm sitzt, hast du nach einem Jahr,
danach jeweils alle drei Jahre, Anspruch auf eine augenärztliche Untersuchung.
Die Kosten dafür
trägt dein Betrieb (meist wird dies vom betriebsärztlichen Dienst
durchgeführt).
Der Tarifvertrag
ist nicht unbedingt für alle verbindlich –
einen Rechtsanspruch
auf diese Regelungen haben nur ver.di-Mitglieder!
Als Auszubildender kostet dich der ver.di-Beitrag 1 % deines Einkommens.
Nur ver.di-Mitglieder erhalten bei Problemen während der Ausbildung (und auch danach) kostenlose Rechtsberatung bei uns.
Die Beratung von ver.di-Hamburg findet im Gewerkschaftshaus am Besenbinderhof statt.